AGB

Reise- und Zahlungsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Bestätigung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf.

1.2. Sofern Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, z.B. bei telefonischer Anmeldung, nicht vorliegen, übersenden wir sie Ihnen mit der Bestätigung. Widersprechen Sie diesen dann nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 30 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

1.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, die auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, behandeln wir das als kostenpflichtigen Rücktritt.

1.5. Die Teilnahme an unseren Rundreisen mit Besichtigungsprogramm sowie an stationären Reisen mit einem im Reiseumfang enthaltenen Ausflugsprogramm bedarf uneingeschränkter Mobilität. Sofern Sie dabei auf unterstützende Hilfsmittel oder Hilfeleistungen angewiesen sind, müssen Sie uns bei Reisebuchung – oder bei späterem Eintritt unverzüglich nach Bekanntwerden – hierüber informieren. Eine spätere Bekanntgabe berechtigt uns zum kostenpflichtigen Rücktritt gemäß Ziff. 6.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651 r BGB insolvenzgesichert; den entsprechenden Sicherungsschein erhalten Sie mit der Bestätigung.

2.1. Bei Fernreisen ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Endpreises zu entrichten. Bei Mittelstreckenreisen beträgt die Anzahlung 25% und bei Kurzstrecken- und Städtereisen 30% des Endpreises. Die Anzahlung ist binnen der in der Rechnung über die Anzahlung genannten Frist zu zahlen, die in der Regel 14 Tage beträgt. Der restliche Reisepreis ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu leisten; die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig 4 Wochen vor Reisebeginn. Abweichende Zahlungsmodalitäten können sich z.B. bei Last-Minute-Reisen ergeben, die Ihnen mit der jeweiligen Rechnung bekannt gegeben werden.

2.2. Nur bei vollständiger Zahlung des Endpreises besteht ein Anspruch auf Ausstellung von Tickets/Fahrscheinen und auf Beförderung.

2.3. Wird der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Endpreis nicht in der dazu gesetzten Zahlungsfrist vollständig gezahlt und auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht von Ihnen geleistet, berechtigt uns dies zur Stornierung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß der Ziffern 6.2. und 6.3; vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Die Möglichkeit des Nachweises, dass uns ein Schaden nicht oder nur in einem wesentlich geringeren Umfang entstanden ist, steht Ihnen offen.

2.4. Im Falle des Zahlungsverzuges entfällt zudem der Anspruch auf Abholung von dem vertraglich vereinbarten oder dem sich aus Ziffer 5.1. ergebenden Abfahrtsort.

2.5. Sofern wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen können oder Sie unser Alternativangebot nicht annehmen, wird Ihnen eine eventuell bereits erbrachte Anzahlung erstattet.

2.6. Wird infolge verspäteter Zahlung oder aufgrund anderer Umstände, die Sie zu vertreten haben, eine Tickethinterlegung nötig, um Ihnen die Reiseteilnahme zu gewährleisten, haben Sie die dafür entstandenen Kosten zu tragen.

3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind unsere Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. Internet so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3.2. Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3.3. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3.4. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinenkategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.

3.5. Vorteilskartenleistungen

Inhaber unserer kostenlosen Vorteilskarte können entsprechend der jeweils gültigen Bedingungen Vergünstigungen erhalten. Sofern nicht wir, sondern ein Kooperationspartner die Leistung erbringt, haften wir für diese nicht.

3.6. Anreise zum vereinbarten Abfahrtsort

Unsere Haftung beginnt erst am vertraglich vereinbarten Abfahrtsort. Für die rechtzeitige Anreise dorthin sind Sie selbst verantwortlich und tragen entsprechend die Konsequenzen eines verspäteten Eintreffens. Kalkulieren Sie, vor allem bei Anreise per Pkw oder Bahn, daher einen großen und ausreichenden Zeitpuffer ein.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und wir Sie davon schriftlich vor Reisebeginn in Kenntnis setzen. Dies gilt auch für den Austausch des Fluggerätes und/oder der Fluggesellschaft. Bei berechtigtem Interesse sind wir befugt, den Reisenden in einem anderen Hotel gleicher Kategorie unterzubringen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, siehe dazu auch das Informationsblatt „Wichtige Kundeninformationen zum Pauschalreiserecht“. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden, vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages möglich in folgenden Fällen: a) Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger; b) Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren. Bei einer Erhöhung gemäß a) können wir bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung von Ihnen diesen Erhöhungsbetrag fordern. Im Übrigen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Sitzplatzanzahl des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert und der sich so pro Sitzplatz ergebende anteilige Betrag wird von Ihnen gefordert. Bei einer Erhöhung gemäß b) können wir den Reisepreis um den entsprechend anteiligen Betrag erhöhen.

4.3. Vorstehende Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon schriftlich unter Begründung und Darlegung der Berechnung in Kenntnis setzen. Bei einer Preiserhöhung von über 8 % des Endpreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben Ihre Rechte innerhalb von 14 Tagen nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen; ansonsten gilt die Änderung als angenommen.

Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die unter 4.2. genannten Kosten, Steuern, Abgaben etc. nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Vom Senkungsbetrag sind uns entstandene Verwaltungskosten abzuziehen, die auf Verlangen nachzuweisen sind.

5. Abfahrtsort, Zeitpunkt, Verspätung bei Busreisen

5.1. Bei Busreisen oder Transferleistungen per Bus liegt der Abfahrtsort in der Regel an einem zentralen Zustieg in Ihrer Region oder maximal 50 km von Ihrem Ort entfernt; für die Anfahrt zum Abfahrtsort sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie den Abfahrtsort nicht kennen oder dieser von uns nicht eindeutig beschrieben worden sein, müssen Sie sich spätestens 2 Werktage vor Abfahrt mit uns in Verbindung setzen und Klärung verlangen.

5.2. Um den geplanten Ablauf der Reise zu gewährleisten, müssen Sie pünktlich zu der Ihnen, z.B. im Busticket, bekannt gegebenen Abfahrtszeit am Abfahrtsort erscheinen; verspäten Sie sich, entfällt unsere Pflicht zur Beförderung.

5.3. Wir planen den Fahrtablauf sorgfältig und sind bemüht, diesen einzuhalten. Gleichwohl können unvorhergesehene Ereignisse zu Verspätungen führen, die Sie bis zu einer Wartezeit von 2 Stunden akzeptieren müssen.

6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Teilnehmer-Nummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

6.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

6.3. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Endpreis und wird in der Regel anhand der nachstehenden Prozentsätze ermittelt, es sei denn, uns ist ein höherer Schaden entstanden, der auch von Ihnen zu tragen ist.

6.3.1. Rücktrittskosten bei Flugreisen: Bei einem Rücktritt bis 120 Tage vor Reisebeginn berechnen wir in der Regel eine Aufwandspauschale von 25 % des Endpreises pro Person. Erfolgt der Rücktritt später, können wir eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen: Bei einem Rücktritt ab dem 119. Tag bis 90. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab dem 89. Tag bis 60. Tag 34 %, ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag 37 %, ab 29. Tag bis 20. Tag 50 %, ab 19. Tag bis 10. Tag 70 %, ab 9. Tag 90 %, bei Nichtantritt der Reise 95 %.

6.3.2. Rücktrittskosten bei Buchung „Nur-Hotel mit/ohne Verpflegung“: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % des Endpreises, ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 9. Tag vor Reisebeginn 90 %, bei Nichtantritt der Reise 95 %.

6.3.3. Rücktrittskosten bei Busreisen: Bei einem Rücktritt bis 120 Tage vor Reisebeginn berechnen wir in der Regel eine Aufwandspauschale von 25 % des Endpreises pro Person. Erfolgt der Rücktritt später, können wir eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen: Bei einem Rücktritt ab dem 119. Tag bis 90. Tag vor Reisebeginn 28 %, ab dem 89. Tag bis zum 30. Tag 30 %, ab 29. Tag bis 20. Tag 50 %, ab 19. Tag bis 10. Tag 70 %, ab 9. Tag 90 %, bei Nichtantritt der Reise 95 %.

6.3.4. Rücktrittskosten bei Reisen mit mindestens drei Übernachtungen auf einem Schiff: Bis 120 Tage vor Reisebeginn 25 %; ab 119. Tag bis 90 Tage 32 %, 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 35 %, ab 59. bis 30 Tag vor Reisebeginn 38 %, ab 29. bis 20 Tag 50 %, ab 19. bis 10 Tag vor Reisebeginn 70 %; ab 9 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise 90 %.

6.3.5. Rücktrittskosten bei gebuchten Eintrittskarten betragen regelmäßig 100 % des Eintrittspreises.

6.3.6. Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in einem wesentlich niedrigeren Umfang entstanden ist.

6.4. Ein Anspruch des Kunden auf Änderung seiner Buchung (Umbuchung), z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Abfahrtsorte, besteht nicht. Nehmen wir die von ihm gewünschte Änderung vor, erheben wir dafür bis 42 Tage vor Reiseantritt in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € je Reiseteilnehmer. Sofern uns darüberhinausgehende Kosten entstehen, können wir diese ebenfalls verlangen. Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Spätere Änderungen sind nur nach einem vorherigen Rücktritt von der gebuchten Reise möglich.

6.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des gemeldeten Teilnehmers oder ist aus anderem Grund eine Namensänderung erforderlich, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zuzüglich 50,00 € Bearbeitungspauschale zu berechnen. Sofern uns darüber hinausgehende Kosten entstehen, können wir diese ebenfalls verlangen. Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson ist dem Reiseveranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn schriftlich zu benennen und diese und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten.

6.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Bei Unterbringung im Einzelzimmer ist der Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.

6.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder Tickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

6.8. Sie können bei Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß

§ 651 h BGB vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung von Rücktrittskosten vom Vertrag zurücktreten.

7. Reise-Versicherungen

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis grundsätzlich nicht eingeschlossen, es sei denn sie wird in der Buchungs-Bestätigung ausdrücklich angeführt. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 8 Tage, jedoch vor Reiseantritt, nachgeholt wird. Sie erhalten daher von uns ein Angebot eines renommierten Versicherers. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist der Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen. Ansprüche sind ausschließlich dort geltend zu machen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

8.1. Nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wir können bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

8.2. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
Wir können vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert sind; in diesem Fall entfällt unser Anspruch auf den Reisepreis.

9. Gewährleistung

9.1 Der Reiseveranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfasster Reiseleistungen verantwortlich; der Reisende für die unverzügliche Anzeige eines Reisemangels gegenüber dem Reiseveranstalter.

9.2. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige nicht schuldhaft unterlassen haben.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

9.4. Ist Ihre vertragliche Rückreise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, haben wir die Kosten für Ihre notwendige Beherbergung in einer möglichst gleichwertigen Unterkunft wie der gebuchten für bis zu 3 Nächte zu tragen. Zudem leisten wir Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 651 q BGB Beistand.

10. Haftung, Verjährung

10.1. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen beschädigt wird, sich verspätet oder verloren geht, müssen Sie eine schriftliche Schadensanzeige, binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung, bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat; diese Schadensanzeige ist in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

10.2. Bei internationalen Flügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Montrealer Vereinbarung und den Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Danach haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, haften wir nicht.

10.4. Bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen, die nicht Körperschäden sind, ist unsere Haftung je Reisendem und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder sofern wir nur wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers haften.

10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10.6. Ansprüche des Reisenden gemäß § 651 i Abs. 3 BGB verjähren in 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Die entsprechenden Vorschriften können Sie telefonisch oder schriftlich bei uns erfragen. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten, wenn diese bereits vor Vertragsschluss feststeht, anderenfalls zunächst über die der wahrscheinlich den Flug ausführenden Fluggesellschaft. Steht die Identität fest, ist dies dem Kunden baldmöglichst mitzuteilen; ebenso etwaige Wechsel der dem Kunden zuvor benannten Fluggesellschaft.

13. Online Streitbeilegung/Außergerichtliche Streitbeilegung

Unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die Europäische Kommission Verbrauchern eine Möglichkeit zur Online-Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmen zur Verfügung, die aus einem Online-Kauf oder einer Online-Bestellung einer Dienstleistung resultieren. Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren. Unser Unternehmen nimmt an diesem nicht teil. Auch bei nicht online geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur freiwilligen außergerichtlichen Streitbeilegung vor entsprechenden Schlichtungsstellen. Unser Unternehmen nimmt an dieser ebenso nicht teil.

14. Allgemeine Bestimmungen

Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.


Stand 10.07.2023/Humboldt ReiseWelt GmbH, Bückebergstraße 26, D-31710 Buchholz

Finden Sie Ihre Reise mit kurzer Anfahrt

(... zum Buszustieg oder zum Flughafen)

Für mich wäre ein Abfahrtsort optimal in...