Ihr Reiserücktritt-Basisschutz

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten der AWP P&C S.A., Niederlassung Deutschland

Diese Informationsseite gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte unseres Versicherungs-Produktes. Vollständig dargestellt ist der Versicherungsschutz in Ihren Versicherungs-Unterlagen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Der Reiserücktritt-Basisschutz bietet folgende Leistung: Reiserücktritt-Versicherung.


Was ist versichert?


Welche Ereignisse sind versichert?

  • Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen:
    • Tod
    • Unerwarteter schwerer Erkrankung einschließlich pandemischer Erkrankung (Covid-19)
    • Schwangerschaft
    • Schaden am Eigentum
  • Versäumen des Anschluss-Verkehrsmittels wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise

Was ist nicht versichert?

  • Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden
  • Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt
  • Konsum oder Missbrauch von Alkohol und Drogen
  • Quarantäne-Anforderungen, die allgemein für Teile der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gelten

Was wird ersetzt?

  • Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Mehrkosten bei Umbuchung der Reise

Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je Person / Objekt)

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung bestehen keine Deckungsbeschränkungen.

Wo bin ich versichert?


  • Welt inkl. USA / Kanada. Generell sind Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Welche Verpflichtungen habe ich?


  • Sie sind verpflichtet, uns Schadenfälle unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen.
  • Um die Stornokosten gering zu halten, müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, spätestens innerhalb von 48 Stunden, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Eine spätere Stornierung erhöht die Stornokosten. Die Versicherungs-Leistung kann gekürzt werden, wenn Sie nicht unverzüglich stornieren, weil Sie noch abwarten wollen, ob eine Heilung oder Besserung eintritt.

Wann beginnt und endet die Deckung?


In der Reiserücktritt-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungs-Vertrags für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt.

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